Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM konzentriert sich ausschließlich auf die strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung. Die
Strafverteidigung und die Tätigkeit als
Strafverteidiger erfolgt
bundesweit.
Neben dem Haupt- und Gründungssitz der Kanzlei in repräsentativer Lage in
Mannheim betreibt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM noch einen weiteren Standort im Westend
Frankfurt.
Folgende Teilbereiche innerhalb des
Strafrechts sind hierbei u.a. vom strafrechtlichen Tätigkeitsgebiet und der Strafverteidigung umfasst:
Strafverteidigung - Harter Kampf und Diplomatie
Strafverfahren können für den Beschuldigten eine existentielle Bedeutung haben. Gerade in Situationen, welche mit Durchsuchungsmaßnahmen oder gar Untersuchungshaft einhergehen, treten die staatlichen Strafverfolgungsorgane dem Beschuldigten und in der Regel auch seiner Familie mit ungeheurer Macht entgegen.
Effektive Strafverteidigung bedeutet in diesem Zusammenhang die im jeweiligen Einzelfall sinnvollste Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um auf einen
möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens hinzuarbeiten. Das ist die
Erfahrung aus der Strafverteidigung in unzähligen Strafverfahren.
Hierbei gilt: Jeder Fall ist anders. Eine generalisierende Betrachtungsweise gibt es nicht.
Verantwortungsvolle, engagierte und effektive Strafverteidigung erfordert neben
juristischer Fachkenntnis insbesondere auch ein Gespür dafür, welches im jeweiligen Einzelfall das richtige Verteidigungsverhalten ist.
Das denkbare Instrumentarium ist dabei für
Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM äußerst breit gefächert und reicht von zahlreichen
strafprozessualen Maßnahmen bis hin zu
Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Gericht („Deal“), um Schadensbegrenzung zu betreiben.
Grundvoraussetzung für eine effektive Strafverteidigung ist die unverzügliche Beantragung von
Akteneinsicht in die gesamte Ermittlungsakte, einschließlich beigezogener Akten und Beweismittelordner.
Neben der umfassenden
Prüfung des Akteninhalts anhand der
aktuellen strafrechtlichen Rechtsprechung ist bereits zu diesem frühen Verfahrensstadium die vorläufige
Verteidigungstaktik mit dem Mandanten zu erörtern und eine optimale Strafverteidigung vorzubereiten.
Hinzu kommt eine umfassenden
rechtlichen Beratung über sämtliche, denkbaren und rechtlich zulässigen
Verteidigungsstrategien.
Neben der
Information des Mandanten erfolgt bei der Tätigkeit als Strafverteidiger regelmäßig auch eine
enge Kommunikation mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und ggf. dem Gericht.
Im Rahmen einer
Verteidigungsschrift, durch
Beweisanträge,
Beweisanregungen,
Ablehnungsanträge,
Anwesenheitsrechte,
Fragerechte und
Beanstandungsrechte bestehen zahlreiche Möglichkeiten, im Interesse des Mandanten aktiv auf die Gestaltung des Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Bei allem ist zu berücksichtigen - Je eher ein qualifizierter Strafverteidiger mandatiert wird, desto rascher kann er sich für die Interessen seines Mandanten einsetzen.
Gerade für strafrechtliche
Eilfälle, insbesondere also Verhaftungen und Durchsuchungen, hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM einen Notdienst eingerichtet, der auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und am Wochenende gewählt werden kann .
Unter 0176 - 255 99 700 ist im strafrechtlichen Eilfall daher
bundesweit eine Kontaktaufnahme möglich.
Direktkontakt Rechtsanwalt Lindberg +49 621 1222275