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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM - Strafverteidigung und strafrechtliche Beratung bundesweit


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM konzentriert sich ausschließlich auf die strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung. Die Strafverteidigung und die Tätigkeit als Strafverteidiger erfolgt bundesweit.

Neben dem Haupt- und Gründungssitz der Kanzlei in repräsentativer Lage in Mannheim betreibt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM noch einen weiteren Standort im Westend Frankfurt.
Folgende Teilbereiche innerhalb des Strafrechts sind hierbei u.a. vom strafrechtlichen Tätigkeitsgebiet und der Strafverteidigung umfasst:

Strafverteidigung - Harter Kampf und Diplomatie

Strafverfahren können für den Beschuldigten eine existentielle Bedeutung haben. Gerade in Situationen, welche mit Durchsuchungsmaßnahmen oder gar Untersuchungshaft einhergehen, treten die staatlichen Strafverfolgungsorgane dem Beschuldigten und in der Regel auch seiner Familie mit ungeheurer Macht entgegen. Effektive Strafverteidigung bedeutet in diesem Zusammenhang die im jeweiligen Einzelfall sinnvollste Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um auf einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens hinzuarbeiten. Das ist die Erfahrung aus der Strafverteidigung in unzähligen Strafverfahren.

Hierbei gilt: Jeder Fall ist anders. Eine generalisierende Betrachtungsweise gibt es nicht.

Verantwortungsvolle, engagierte und effektive Strafverteidigung erfordert neben juristischer Fachkenntnis insbesondere auch ein Gespür dafür, welches im jeweiligen Einzelfall das richtige Verteidigungsverhalten ist.

Das denkbare Instrumentarium ist dabei für Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM äußerst breit gefächert und reicht von zahlreichen strafprozessualen Maßnahmen bis hin zu Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Gericht („Deal“), um Schadensbegrenzung zu betreiben.

Grundvoraussetzung für eine effektive Strafverteidigung ist die unverzügliche Beantragung von Akteneinsicht in die gesamte Ermittlungsakte, einschließlich beigezogener Akten und Beweismittelordner.

Neben der umfassenden Prüfung des Akteninhalts anhand der aktuellen strafrechtlichen Rechtsprechung ist bereits zu diesem frühen Verfahrensstadium die vorläufige Verteidigungstaktik mit dem Mandanten zu erörtern und eine optimale Strafverteidigung vorzubereiten.

Hinzu kommt eine umfassenden rechtlichen Beratung über sämtliche, denkbaren und rechtlich zulässigen Verteidigungsstrategien.

Neben der Information des Mandanten erfolgt bei der Tätigkeit als Strafverteidiger regelmäßig auch eine enge Kommunikation mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und ggf. dem Gericht.

Im Rahmen einer Verteidigungsschrift, durch Beweisanträge, Beweisanregungen, Ablehnungsanträge, Anwesenheitsrechte, Fragerechte und Beanstandungsrechte bestehen zahlreiche Möglichkeiten, im Interesse des Mandanten aktiv auf die Gestaltung des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Bei allem ist zu berücksichtigen - Je eher ein qualifizierter Strafverteidiger mandatiert wird, desto rascher kann er sich für die Interessen seines Mandanten einsetzen.

Gerade für strafrechtliche Eilfälle, insbesondere also Verhaftungen und Durchsuchungen, hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM einen Notdienst eingerichtet, der auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und am Wochenende gewählt werden kann .

Unter 0176 - 255 99 700 ist im strafrechtlichen Eilfall daher bundesweit eine Kontaktaufnahme möglich.

Opferanwalt
Direktkontakt Rechtsanwalt Lindberg +49 621 1222275